Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 22.04.2010 - 8 OA 69/10   

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https://dejure.org/2010,7840
OVG Niedersachsen, 22.04.2010 - 8 OA 69/10 (https://dejure.org/2010,7840)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.04.2010 - 8 OA 69/10 (https://dejure.org/2010,7840)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. April 2010 - 8 OA 69/10 (https://dejure.org/2010,7840)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Festsetzung von Kosten nach Rechtskraft eines Kostenfestsetzungsbeschlusses

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 146 Abs. 1 VwGO; § 147 ff. VwGO; § 151 VwGO; § 165 VwGO
    Formelle und Materielle Rechtskraft eines Kostenfestsetzungsbeschlusses mit Eintritt der Unanfechtbarkeit; Rechtskräftige Entscheidung über Kosten in einem vorausgehenden Kostenfestsetzungsbeschluss als einem Antrag auf (Nach-)Festsetzung von Kosten entgegenstehend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachfestsetzung von Kosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Formelle und Materielle Rechtskraft eines Kostenfestsetzungsbeschlusses mit Eintritt der Unanfechtbarkeit; Rechtskräftige Entscheidung über Kosten in einem vorausgehenden Kostenfestsetzungsbeschluss als einem Antrag auf (Nach-)Festsetzung von Kosten entgegenstehend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 661
  • DVBl 2010, 797
  • DÖV 2010, 664
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2010 - 8 OA 1/10

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen den eine Gegenvorstellung zurückweisenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.2010 - 8 OA 69/10
    Gegen den diese Erinnerung zurückweisenden Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 22. September 2009, dem Kläger zugestellt am 24. September 2009, hat der Kläger innerhalb der mit Ablauf des 8. Oktober 2010 endenden Frist nach § 147 Abs. 1 Satz 1 VwGO das statthafte Rechtsmittel der Beschwerde nach §§ 146 Abs. 1 und 3, 147 ff. VwGO i.V.m. §§ 165, 151 VwGO aber nicht erhoben (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 15.1.2010 - 8 OA 1/10 -).

    Entgegen der Auffassung des Klägers wurde der Eintritt der Unanfechtbarkeit auch nicht durch die von ihm gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 10. Dezember 2009 erhobene Beschwerde, die der Senat mit Beschluss vom 15. Januar 2010 - 8 OA 1/10 - verworfen hat, hinausgeschoben.

  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.2010 - 8 OA 69/10
    Der konkrete Ansatz erfolgte dabei entgegen dem klägerischen Vorbringen im Beschwerdeverfahren nicht lediglich in Höhe eines - von vorneherein um eine gemäß Teil 3 Vorbemerkung 3 Absatz 4 VV RVG anzurechnende Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG geminderten (vgl. BGH, Beschl. v. 22.1.2008 - VIII ZB 57/07 -, NJW 2008, 1323, 1324) - Teilbetrages, auf den sich die materielle Rechtskraft beschränken würde.
  • BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02

    Abänderung der Verzinsung eines Kostenerstattungsanspruchs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.2010 - 8 OA 69/10
    Kostenfestsetzungsbeschlüsse erwachsen mit Eintritt der Unanfechtbarkeit in formelle und materielle Rechtskraft (vgl. BGH, Beschl. v. 16.1.2003 - V ZB 51/02 -, NJW 2003, 1462; Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., § 104 Rn. 122; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Juli 2009, § 164 Rn. 24 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.2010 - 8 OA 69/10
    Denn ein solcher etwaiger Verstoß wäre spätestens dadurch geheilt, dass der Kläger im nachfolgenden Erinnerungsverfahren ausreichend Gelegenheit hatte, zur Nichtfestsetzung der Erledigungsgebühr Stellung zu nehmen (vgl. zur Möglichkeit der Heilung von Verstößen gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Instanzenzug: BVerfG, Beschl. v. 25.5.1956 - 1 BvR 128/56 -, NJW 1956, 1026; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 138 Rn. 18 m.w.N.).
  • GemSOGB, 24.10.1983 - GmS-OGB 1/83

    Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.2010 - 8 OA 69/10
    Denn allenfalls dann, wenn ein an sich statthaftes und insbesondere rechtzeitig eingelegtes Rechtsmittel nach Ablauf der Rechtsmittelfrist verworfen wird, tritt die Unanfechtbarkeit mit der Rechtskraft der Verwerfungsentscheidung ein (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 24.10.1983 - GmS-OGB 1/83 -, BVerwGE 68, 379, 380 f.).
  • OLG München, 07.03.2006 - 11 W 974/06
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.2010 - 8 OA 69/10
    Die materielle Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses steht einer Nachfestsetzung von Kosten daher dann entgegen, wenn über die nachträglich zur Festsetzung beantragten Kosten bereits im vorausgehenden Kostenfestsetzungsbeschluss entschieden worden ist (vgl. OLG München, Beschl. v. 7.3.2006 - 11 W 974/06 -, NJW-RR 2006, 1006; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O. jeweils m.w.N.).
  • KG, 13.11.1990 - 1 W 6522/89

    Zulässigkeit einer Erinnerung des Erstattungsgläubigers bei Begründetheit dessen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.2010 - 8 OA 69/10
    Sind Kostenpositionen in einem Kostenfestsetzungsantrag gleich aus welchem Grund nicht geltend gemacht worden, kann zwar die Möglichkeit bestehen, diese in einem nachfolgenden zulässigen Erinnerungs- oder Beschwerdeverfahren "nachzuschieben" (vgl. KG, Beschl. v. 13.11.1990 - 1 W 6522/89 -, NJW-RR 1991, 768; Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 104 Rn. 21 Stichwort "Nachliquidation").
  • VGH Hessen, 07.02.2012 - 5 E 2167/11

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzung

    Damit stellt es darauf ab, dass Kostenfestsetzungsbeschlüsse formell und materiell in Rechtskraft erwachsen ist (BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - IX ZB 104/0916 - Beschluss vom 16. Januar 2003 - V ZB 51/02, NJW 2003, 1462; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 22. April 2010 - 8 OA 69/10 - NVwZ-RR 2010, 661; Kopp/Schenke, VwGO, a.a.O. § 164, Rdnr. 3; Herget in: Zöller, ZPO, 29. Auflage, § 104, Rdnr. 21 Stichwort: Rechtskraft).
  • OVG Niedersachsen, 23.07.2020 - 1 OA 83/20

    Anordnung, bauaufsichtliche; Anpassungsverlangen; Beschwerde; Eilverfahren;

    Zwar trifft der Hinweis des Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin zu, dass die Antragsgegnerin den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 6. Februar 2020 hat in Rechtskraft erwachsen lassen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.4.2010 - 8 OA 69/10 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 3 m.w.N.) und die sich daraus ergebende Zahlungsverpflichtung bereits erfüllt hat.
  • OVG Sachsen, 03.07.2017 - 3 E 42/16

    Anhörungsrüge, Gegenvorstellung, Erinnerung, Kostenfestsetzungsbeschluss,

    Folge der materiellen Rechtskraft ist, dass sich eine erneute Entscheidung über denselben Streitgegenstand verbietet (BGH, Urt. v. 24. April 1990 - VI ZR 110/89 -, juris; NdsOVG, Beschl. v. 22. April 2010 - 8 OA 69/10 -, juris Rn. 3; Clausing, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand 32. EL 2016, Rn. 15 zu § 121; Olberts, in: Schoch/Schneider/Bier a. a. O. § 164 Rn. 24; Kilian in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 121 Rn. 37).
  • VGH Bayern, 12.09.2013 - 4 C 13.1369

    Beschwerde gegen Kostenerinnerung; Einwand der Rechtskraft; Versäumung der

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass in entsprechender Anwendung des § 121 VwGO auch Beschlüsse in Kostenangelegenheiten in materielle Rechtskraft erwachsen (vgl. BayVGH, B.v. 16.1.1995 - 8 C 94.3672 - NVwZ-RR 1995, 362; B.v. 23.4.2013 - 13 M 12.2331 - juris Rn. 3; NdsOVG, B.v. 22.4.2010 - 8 OA 69/10 - NVwZ-RR 2010, 661; BGH, B.v. 16.1.2003 - V ZB 51/02 - NJW 2003, 1462; Clausing in Schoch u.a., VwGO, § 121 Rn. 15 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 09.02.2012 - 5 E 96/10

    Kostenfestsetzungsbeschluss, Erinnerung, formelle Beschwer,

    Eine Zurückweisung ohne nähere sachliche Prüfung wäre nur dann zulässig, wenn der Nachfestsetzungsantrag Kosten betreffen würde, über die bereits mit dem Kostenfestsetzungsbeschluss rechtskräftig entschieden wurde (OVG Lüneburg, Beschl. v. 22. April 2010 - 8 OA 69/10 -, juris Rn. 3).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 11 S 200/10   

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https://dejure.org/2010,1645
VGH Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 11 S 200/10 (https://dejure.org/2010,1645)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.04.2010 - 11 S 200/10 (https://dejure.org/2010,1645)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. April 2010 - 11 S 200/10 (https://dejure.org/2010,1645)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ausweisung und Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis betr. einen indischen Staatsangehörigen wegen terroristischer Aktivitäten für die "International Sikh Federation - ISYF -"

  • Wolters Kluwer

    Ausweisung eines indischen Staatsangehörigen wegen Unterstützung einer terroristischen Organisation; "International Sikh Youth Federation" (ISYF) als eine den Terror unterstützende Organisation i.S.d. § 54 Nr. 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Ordnungsgemäße Umsetzung der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 54 Nr. 5, AufenthG § ... 25 Abs. 3, AufenthG § 60 Abs. 2, RL 2004/83/EG Art. 15 Bst. b, RL 2004/83/EG Art. 17 Abs. 1, RL 2004/83/EG Art. 24 Abs. 2, GFK Art. 1 F Bst. c, RL 2004/83/EG Art. 18, RL 2004/83/EG Art. 13, AsylVfG § 3 Abs. 4, RL 2004/83/EG Art. 19 Abs. 3, EMRK Art. 3, AufenthG § 11 Abs. 1 S. 2, AufenthG § 84 Abs. 2 S. 2
    Ausweisung, International Sikh Youth Federation (ISYF), terroristische Vereinigung, Indien, Berufung, Unterstützung, Verhältnismäßigkeit, Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung, Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen, Wiederholungsgefahr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung eines indischen Staatsangehörigen wegen Unterstützung einer terroristischen Organisation; "International Sikh Youth Federation" (ISYF) als eine den Terror unterstützende Organisation i.S.d. § 54 Nr. 5 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ); Ordnungsgemäße Umsetzung der ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 797
  • DÖV 2010, 619
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 14.10.2008 - 10 C 48.07

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Refoulementverbot; Ausschluss; Terrorismus;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 11 S 200/10
    Hieraus wird deutlich, dass die ursprünglich für richtig gehaltene Beschränkung des Personenkreises nicht mehr in dieser Weise uneingeschränkt aufrechterhalten werden kann, denn die dort angesprochenen Akteure des Terrors haben regelmäßig nichts mit (zumindest) staatsähnlichen Organisationen zu tun (a.A. Marx, InfAusIR 2005, 218 , der zu stark die Entstehungsgeschichte in den Blick nimmt und dabei übersieht, dass die Vorschrift, indem sie auf die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen abstellt, für einen Bedeutungswandel offen ist und daher nicht gesagt werden kann, die GFK stelle statisch nur auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt ihrer Entstehung ab; wie hier etwa OVG RP, U. v. 6. Dezember 2002 - 10 A 10089/02 - InfAuslR 2003, 254; Hailbronner, Ausländerrecht, § 60 AufenthG Stand Oktober 2008, Rdn. 227; vgl. auch die Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts v. 14. Oktober 2008 - 10 C 48.07 - BVerwGE 132, 79; v. 25. November 2008 - 10 C 46.07 - NVwZ 2009, 592).

    Die zugrunde liegende Bestimmung des Art. 1 F lit. c) GFK (wie generell Art. 1 F GFK) bringt vielmehr vorrangig ein gewichtiges wertendes Element der "Asylunwürdigkeit" zum Ausdruck (vgl. hierzu auch BVerwG, B. v. 14. Oktober 2008 - 10 C 48.07 - BVerwGE 132, 79; v. 25. November 2008 - 10 C 46.07 - NVwZ 2009, 592; Hailbronner, Ausländerrecht, § 60 AufenthG Stand Oktober 2008, Rdn. 211 ff.).

    Liegen die entsprechenden Gründe bzw. Taten zum Zeitpunkt der Aktualisierung bzw. des Eintritts der flüchtlingsrechtlich zu betrachtenden Verfolgungsgefahr lange zurück und haben sich die Betroffenen insbesondere mittlerweile glaubwürdig distanziert oder aber wirken sie mittlerweile sogar aktiv an der Bekämpfung des Terrorismus mit, so wäre ein Zurückstellen des Flüchtlingsschutzes nicht mehr gerechtfertigt (so auch im Ausgangspunkt UNHCR, Richtlinien zur Anwendung der Ausschlussklauseln, ZAR 2004, 207 ff., Nr. 23 f.; ders., Handbuch über Verfahren und Kriterien zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft, 2003, Nr. 157; vgl. auch BVerwG, B. v. 14. Oktober 2008 - 10 C 48.07 - a.a.O.).

    Gleichwohl ist die Zwecksetzung nicht darauf beschränkt, denn es geht auch darum, dem Missbrauch des Flüchtlingsstatus entgegenzuwirken, v.a. aber darum zu verhindern, dass sich die Betreffenden einer berechtigten Strafverfolgung entziehen (vgl. im Einzelnen die Nachweise bei BVerwG, B. v. 14. Oktober 2008 - 10 C 48.07 - a.a.O.; a.A. Marx, Handbuch zur Qualifikationsrichtlinie, 2009, § 33 Rdn. 84 ff. m.w.N., wonach sich die beiden Bestimmungen im Wesentlichen nur durch den Ort der Tatbegehung unterschieden, weshalb es nahe liege, von einem komplementären Charakter der Vorschriften auszugehen und auch hier nach den allgemeinen Maßstäben eine konkrete Gefahr zu verlangen; UNHCR, Handbuch über Verfahren und Kriterien zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft, 2003, Ziff. 151; vgl. auch OVG NW, U. v. 27. März 2007 - 8 A 5118/05.A - juris).

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 11 S 200/10
    In seinem Urteil vom 15. März 2005 (1 C 26.03) habe sich das Bundesverwaltungsgericht zu den gemeinsamen Standpunkten 2005/220/GASP und 2001/931/GASP nur in dem Sinne geäußert, dass der Verwaltungsgerichtshof, an den das Verfahren zurückverwiesen wurde, sich mit den Beschlüssen des Rates der Europäischen Union über Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus befassen müsse.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 15. März 2005 (1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114) zu der in der Sache nicht wesentlich unterschiedlichen Vorläufervorschrift des § 8 Abs. 1 Nr. 5 letzte Variante AuslG 1990 (i.V.m. § 47 Abs. 2 Nr. 4 AuslG 1990) folgende Grundsätze aufgestellt, die der Senat seiner Rechtsprechung zugrunde legt.

    Andererseits liegt der genannten Sicherheitsratsresolution ein "sicherer" Begriffskern zugrunde, wovon auch das BVerwG im bereits oben angesprochenen Urteil v. 15. März 2005 (1 C 26.03 - a.a.O.) ausgegangen ist.

  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 526/83

    Terroristische Vereinigung - Unterstützung - Inhaftierte Mitglieder -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 11 S 200/10
    Als tatbestandserhebliches Unterstützen ist - in Anlehnung an die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum strafrechtlichen Unterstützungsbegriff nach §§ 129, 129 a StGB entwickelten Kriterien - jede Tätigkeit anzusehen, die sich in irgendeiner Weise positiv auf die Aktionsmöglichkeiten der Vereinigung, die den internationalen Terrorismus unterstützt, auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83 (S) - BGHSt 32, 243; ähnlich Jakober in: Jakober/Welte, Aktuelles Ausländerrecht, § 8 AuslG Rn. 620 und Berlit in: GK-StAR § 86 AuslG Rn. 90 bis 92 zum Unterstützungsbegriff in § 86 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1990).

    Dazu zählt jedes Tätigwerden eines Nichtmitglieds, das die innere Organisation und den Zusammenhalt der Vereinigung fördert, ihren Fortbestand oder die Verwirklichung ihrer auf die Unterstützung terroristischer Bestrebungen gerichteten Ziele fördert und damit ihre potenzielle Gefährlichkeit festigt und ihr Gefährdungspotenzial stärkt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84 - BGHSt 33, 16 unter Hinweis auf BGHSt 29, 99 ; 32, 243 ).

    Auf einen beweis- und messbaren Nutzen für die Verwirklichung der missbilligten Ziele kommt es ebenso wenig an (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1987 - 4 StB 18/87 - NJW 1988, 1677 unter Hinweis auf BGHSt 29, 99 ; 32, 243, ) wie - unter Berücksichtigung des präventiven, der Gefahrenabwehr dienenden Zwecks des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG - auf eine subjektive Vorwerfbarkeit (vgl. auch die Begründung zu Art. 11 Nr. 3 des Gesetzentwurfs in BTDrucks 14/7386 , S. 54: "Dabei muss die von einem Ausländer ausgehende Gefahr entweder gegenwärtig bestehen oder für die Zukunft zu erwarten sein, abgeschlossene Sachverhalte aus der Vergangenheit ohne gegenwärtige oder künftige Relevanz bleiben außer Betracht.").

  • BGH, 24.08.1987 - StB 18/87
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 11 S 200/10
    Auf einen beweis- und messbaren Nutzen für die Verwirklichung der missbilligten Ziele kommt es ebenso wenig an (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1987 - 4 StB 18/87 - NJW 1988, 1677 unter Hinweis auf BGHSt 29, 99 ; 32, 243, ) wie - unter Berücksichtigung des präventiven, der Gefahrenabwehr dienenden Zwecks des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG - auf eine subjektive Vorwerfbarkeit (vgl. auch die Begründung zu Art. 11 Nr. 3 des Gesetzentwurfs in BTDrucks 14/7386 , S. 54: "Dabei muss die von einem Ausländer ausgehende Gefahr entweder gegenwärtig bestehen oder für die Zukunft zu erwarten sein, abgeschlossene Sachverhalte aus der Vergangenheit ohne gegenwärtige oder künftige Relevanz bleiben außer Betracht.").

    Eine Unterstützung im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG kann ferner dann in Betracht kommen, wenn - wie der Klägerin vorgehalten und vom Berufungsgericht zunächst unterstellt - durch zahlreiche Beteiligungen an Demonstrationen und Veranstaltungen im Umfeld einer Vereinigung wie der verbotenen PKK bei einer wertenden Gesamtschau zur Überzeugung des Tatsachengerichts feststeht, dass der Ausländer auch als Nichtmitglied in einer inneren Nähe und Verbundenheit zu der Vereinigung selbst steht, die er durch sein Engagement als ständiger (passiver) Teilnehmer zum Ausdruck bringt, und damit deren Stellung in der Gesellschaft (vor allem unter Landsleuten) begünstigend beeinflusst, ihre Aktionsmöglichkeiten und eventuell auch ihr Rekrutierungsfeld erweitert und dadurch insgesamt zu einer Stärkung ihres latenten Gefahrenpotenzials beiträgt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1987 - 4 StB 18/87 - a.a.O.).

    Ebenso wenig ist ein "aktives Tätigwerden" erforderlich, wie es im angefochtenen Berufungsurteil (UA S. 7) unter Bezugnahme auf einen vom Bundesgerichtshof aufgehobenen Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts zur Auslegung des § 129 a Abs. 3 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1987 - 4 StB 18/87 - a.a.O.) vorausgesetzt wird.

  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 11 S 200/10
    Dazu zählt jedes Tätigwerden eines Nichtmitglieds, das die innere Organisation und den Zusammenhalt der Vereinigung fördert, ihren Fortbestand oder die Verwirklichung ihrer auf die Unterstützung terroristischer Bestrebungen gerichteten Ziele fördert und damit ihre potenzielle Gefährlichkeit festigt und ihr Gefährdungspotenzial stärkt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84 - BGHSt 33, 16 unter Hinweis auf BGHSt 29, 99 ; 32, 243 ).

    Auf einen beweis- und messbaren Nutzen für die Verwirklichung der missbilligten Ziele kommt es ebenso wenig an (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1987 - 4 StB 18/87 - NJW 1988, 1677 unter Hinweis auf BGHSt 29, 99 ; 32, 243, ) wie - unter Berücksichtigung des präventiven, der Gefahrenabwehr dienenden Zwecks des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG - auf eine subjektive Vorwerfbarkeit (vgl. auch die Begründung zu Art. 11 Nr. 3 des Gesetzentwurfs in BTDrucks 14/7386 , S. 54: "Dabei muss die von einem Ausländer ausgehende Gefahr entweder gegenwärtig bestehen oder für die Zukunft zu erwarten sein, abgeschlossene Sachverhalte aus der Vergangenheit ohne gegenwärtige oder künftige Relevanz bleiben außer Betracht.").

  • BVerwG, 25.11.2008 - 10 C 46.07

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Widerruf; Refoulementverbot; Ausschluss;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 11 S 200/10
    Hieraus wird deutlich, dass die ursprünglich für richtig gehaltene Beschränkung des Personenkreises nicht mehr in dieser Weise uneingeschränkt aufrechterhalten werden kann, denn die dort angesprochenen Akteure des Terrors haben regelmäßig nichts mit (zumindest) staatsähnlichen Organisationen zu tun (a.A. Marx, InfAusIR 2005, 218 , der zu stark die Entstehungsgeschichte in den Blick nimmt und dabei übersieht, dass die Vorschrift, indem sie auf die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen abstellt, für einen Bedeutungswandel offen ist und daher nicht gesagt werden kann, die GFK stelle statisch nur auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt ihrer Entstehung ab; wie hier etwa OVG RP, U. v. 6. Dezember 2002 - 10 A 10089/02 - InfAuslR 2003, 254; Hailbronner, Ausländerrecht, § 60 AufenthG Stand Oktober 2008, Rdn. 227; vgl. auch die Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts v. 14. Oktober 2008 - 10 C 48.07 - BVerwGE 132, 79; v. 25. November 2008 - 10 C 46.07 - NVwZ 2009, 592).

    Die zugrunde liegende Bestimmung des Art. 1 F lit. c) GFK (wie generell Art. 1 F GFK) bringt vielmehr vorrangig ein gewichtiges wertendes Element der "Asylunwürdigkeit" zum Ausdruck (vgl. hierzu auch BVerwG, B. v. 14. Oktober 2008 - 10 C 48.07 - BVerwGE 132, 79; v. 25. November 2008 - 10 C 46.07 - NVwZ 2009, 592; Hailbronner, Ausländerrecht, § 60 AufenthG Stand Oktober 2008, Rdn. 211 ff.).

  • VG Sigmaringen, 08.12.2009 - 1 K 2126/07

    Ausweisung und Frage der Aufenthaltserlaubnis für Angehörigen der ISYF (Indien)

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 11 S 200/10
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 8. Dezember 2009 - 1 K 2126/07 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 8. Dezember 2009 - 1 K 2126/07 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 11 S 200/10
    Bedenken gegen eine Bindungswirkung könnten sich aus rechtstaatlichen Überlegungen und im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG auch deshalb ergeben, weil der Kläger individuell gar nicht in der Lage wäre, den vom Beklagten aufgezeigten Weg einer gerichtlichen Klärung der Aufnahme in den Anhang Ziffer 2 zu beschreiten (vgl. zu den Aspekten eines effektiven, auch unionsrechtlich garantierten effektiven Rechtsschutzes EuGH, Urteil v. 3. September 2008 - C- 402/05 P u.a., Kadi - DVBl 2009, 175-178).
  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 24.08

    Einbürgerung, -sbewerber; Einbürgerungszusicherung, Anspruch auf Erteilung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 11 S 200/10
    Abgesehen davon bestehen gerade auch nach dem Vorbringen im Berufungsverfahren keine hinreichenden Anhaltspunkte, dass sich der Kläger - so es denn eine solche Fraktion überhaupt geben sollte - eindeutig und glaubwürdig gerade dieser zugewandt haben könnte und sich mit dieser identifizieren würde (vgl. zu diesem Aspekt im Kontext des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG BVerwG, U. v. 2. Dezember 2009 - 5 C 24.08), sodass von einem Wegfall der Voraussetzungen des § 54 Nr. 5 AufenthG auszugehen wäre.
  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 31.98

    Kein Asyl für Kurden wegen Unterstützung der "PKK"?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 11 S 200/10
    Eine Vereinigung, die selbst - wie die PKK jedenfalls in der Vergangenheit innerhalb und außerhalb der Türkei - ihre politischen Ziele zumindest auch mit terroristischen Mitteln verfolgt hat (vgl. Urteile vom 30. März 1999  - BVerwG 9 C 31.98, 9 C 23.98 und 9 C 22.98 - BVerwGE 109, 1; 109, 12 und 109, 25), gehört zweifellos zu denjenigen Vereinigungen, die § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG im Blick hat.
  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 23.98

    Kein Asyl für Funktionäre der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK

  • BVerwG, 13.01.2009 - 1 C 2.08

    Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage;

  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70

    Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische

  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 22.98

    Kein Asyl für Kurden wegen Unterstützung der "PKK"?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2007 - 8 A 5118/05

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach §

  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 46.75

    Tatbestand des Urteils - Verhandlungsniederschrift - Ausstellung einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2002 - 10 A 10089/02

    Ausländerrecht, Asylrecht, Genfer Konvention, Terrorismusbekämpfungsgesetz,

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2004 - 13 S 2394/04

    Ausweisung eines staatenlosen Palästinensers wegen Mitgliedschaft in der HuT

  • BVerwG, 11.11.1980 - 1 C 23.75

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

  • BGH, 24.08.1987 - 1 BJs 167/86

    Unterstützen einer terroristischen Vereinigung

  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.68

    Anspruch auf Asyl - Anerkennung als Asylberechtigter

  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen

    Ebenso wenig ist ein "aktives Tätigwerden" erforderlich (BVerwG, Urteil vom 15.03.2005 - 1 C 26.03 -, InfAuslR 2005, 374, zur früheren Regelung des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG; vgl. auch Beschluss vom 23.09.2011 - 1 B 19.11 -, juris, m. w. N.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.12.2010 - 11 S 2366/10 -, InfAuslR 2011, 105; Urteil vom 25.05.2011 - 11 S 308/11 - juris, vom 21.04.2010 - 11 S 200/10 -, DVBl 2010, 797; vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 -, juris; vom 14.05.2014 - 11 S 2224/13 -, juris; BayVGH, Urteil vom 29.11.2010 - 11 K 1763/10 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 11 S 897/11

    Zur Ausweisung eines drittstaatsangehörigen Elternteils eines minderjährigen

    Entgegen der Auffassung des Klägers erlaubt eine solche Aufnahme die Feststellung, dass die Vereinigung terroristischer Art ist (EuGH, Urteil vom 09.11.2010 - C-57/09 und C-101/09 - InfAuslR 2011, 40; vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 07.12.2010 - 1 B 24.10 - juris; noch offengelassen im Urteil des Senats vom 21.04.2010 - 11 S 200/10 - juris).

    Ebenso wenig ist ein "aktives Tätigwerden" erforderlich (BVerwG, Urteil vom 15.03.2005 - 1 C 26.03 -BVerwGE 123, 114 - zur früheren Regelung des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG; vgl. auch Beschluss vom 23.09.2011 - 1 B 19.11 - a.a.O., m.w.N.; Beschluss des Senats vom 08.12.2010 - 11 S 2366/10 - a.a.O.; Urteile des Senats vom 25.05.2011 - 11 S 308/11 - juris und vom 21.04.2010 - 11 S 200/10 - a.a.O.).

    Denn immerhin wird mit der Ausweisung zum einen konsequent jeder Aufenthaltsverfestigung entgegengewirkt, zum anderen werden dadurch die Aufenthaltsbeschränkungen des § 54a AufenthG ausgelöst bzw. der Erlass entsprechender Überwachungsmaßnahmen ermöglicht (Urteil des Senats vom 21.04.2010 - 11 S 200/10 - a.a.O.; vgl. auch Beschluss vom 08.12.2010 - 11 S 2366/10 - a.a.O., ebenso Bayer. VGH, Beschluss vom 10.07.2009 - 10 ZB 09.950 - juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 31.08.2004 - 1 C 25.03 - InfAuslR 2005, 49).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 1770/13

    Erteilung einer Aufenthalterlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG 2004 in der bis zum

    Gegen dieses ihr am 25.07.2013 zugestellte Urteil hat die Beklagte am 15.08.2013 Berufung eingelegt und im Wesentlichen geltend gemacht, die Ausschlussgründe des § 25 Abs. 3 Satz 2 lit. a bis d AufenthG seien die in Art. 17 der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 bzw. der nun geltenden Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.2011 (Qualifikations-Richtlinie - QRL) genannten Ausschlussgründe, die zwingend der Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus nach Art. 15 QRL entgegenstünden (unter Hinweis auf Urteil des Senats vom 21.04.2010 - 11 S 200/10 - Rn. 64 ff., juris).

    Ob und ggf. unter welchen Umständen trotz Verwirklichung des Tatbestands einer schweren Straftat die Schutzwürdigkeit - wieder - gegeben sein kann (vgl. Urteil des Senats vom 21.04.2010 - 11 S 200/10, Rn. 68 - juris), bedarf hier damit keiner Entscheidung.

    Dies hat der Senat zu § 25 Abs. 3 Satz 2 lit. c AufenthG a.F bereits entschieden (Urteil des Senats vom 21.04.2010 - 11 S 200/10 - juris).

    Denn unionsrechtlich folgt aus Art. 17 Abs. 1 QRL, dass, wenn schon der Schutzstatus zwingend zu versagen ist, gewissermaßen erst recht ein Anspruch auf Erteilung eines diesen voraussetzenden Titels ausscheiden muss (vgl. Urteil des Senats vom 21.04.2010 - 11 S 200/10, Rn. 65 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2010 - 11 S 541/10

    Verhältnis von Abschiebungsverbot und Ausweisung

    Zu den Begriffen des Terrorismus wie auch des Unterstützens kann im einzelnen auf das Senatsurteil vom 21.4.2010 (- 11 S 200/10 - juris, m.w.Nachw.) verwiesen werden.

    Ist hiernach davon auszugehen, dass die PKK als terroristische Organisation anzusehen ist, kommt es auf die Frage, ob der Listung der PKK im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 Bindungswirkung zukommt (vgl. hierzu Senatsurteil vom 21.4.2010, a.a.O.), nicht an.

    Insbesondere setzt der Kläger der weiteren Erwägung des Verwaltungsgerichts, ein Persönlichkeitswandel oder eine Distanzierung vom Einsatz terroristischer Mittel sei weder vorgetragen noch ersichtlich, nichts entgegen (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 21.4.2010, a.a.O.).

    Aus einem Abschiebungsverbot folgt nicht zwingend, dass eine Ausweisung generell unzulässig ist (vgl. Senatsurteil vom 21.4.2010, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2012 - 11 S 2328/11

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings; Unterstützung des internationalen

    Entgegen der Auffassung des Klägers erlaubt eine solche Aufnahme die Feststellung, dass die Vereinigung terroristischer Art ist (EuGH, Urteil vom 09.11.2010 - C-57/09 und C-101/09 - Inf- AuslR 2011, 40; vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 07.12.2010 - 1 B 24.10 - juris; noch offengelassen im Urteil des Senats vom 21.04.2010 - 11 S 200/10 - juris).".

    Die EU-Mitgliedstaaten setzten diese Verpflichtung zu Sanktionsmaßnahmen auf der Basis des Gemeinsamen Standpunktes GASP/2001/931 bzw. Verordnung 2580/2001, zuletzt geändert durch Beschluss 2012/150/GASP vom 13.03.2012 und EU-Verordnung 213/2012 vom 13.03.2012 in EU-Recht um (vgl. Senatsurteil vom 21.04.2010 - 11 S 200/10 -juris Rn 52; vgl. näher auch BT-Drs. 17/9076 vom 22.03.2012 - Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum politischen Betätigungsverbot).

  • VGH Bayern, 28.06.2016 - 10 B 15.1854

    Teilerfolg der Berufung hinsichtlich der Befristung der Wirkungen der Ausweisung

    Ein unter spezialpräventiven Gesichtspunkten zu berücksichtigendes öffentliches Ausweisungsinteresse kann auch bei Bestehen von Duldungsgründen dann bejaht werden, wenn mit der Ausweisung ein Aufenthaltstitel zum Erlöschen gebracht oder einer weiteren Aufenthaltsverfestigung entgegengewirkt wird oder Aufenthaltsbeschränkungen ausgelöst werden (vgl. VGH BW, U. v. 21.4.2010 - 11 S 200/10 - juris Rn. 60).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2016 - 11 S 1389/15

    Ausweisung wegen Unterstützung der terroristischen PKK

    Ebenso wenig ist ein "aktives Tätigwerden" erforderlich (BVerwG, Urteil vom 15.03.2005 - 1 C 26.03 -, InfAuslR 2005, 374, zur früheren Regelung des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG; vgl. auch Beschluss vom 23.09.2011 - 1 B 19.11 -, juris, m. w. N.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.12.2010 - 11 S 2366/10 -, InfAuslR 2011, 105; Urteil vom 25.05.2011 - 11 S 308/11 - juris, vom 21.04.2010 - 11 S 200/10 -, DVBl 2010, 797; vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 -, juris; vom 14.05.2014 - 11 S 2224/13 -, juris; BayVGH, Urteil vom 29.11.2010 - 11 K 1763/10 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2011 - 11 S 308/11

    Zu Unterstützungshandlungen terroristischer Vereinigungen - hier: Libanesische

    49 Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 15.03.2005 (- 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114) zu der in der Sache sich letztlich im Wesentlichen nur hinsichtlich der - höheren - Anforderungen der Beweisführung zur Feststellung von Unterstützungshandlungen unterscheidenden Vorläufervorschrift des § 8 Abs. 1 Nr. 5 letzte Variante AuslG 1990 (i.V.m. § 47 Abs. 2 Nr. 4 AuslG 1990) folgende Grundsätze aufgestellt, die der Senat seiner Rechtsprechung zugrunde gelegt hat (vgl. schon Urteil vom 21.04.2010 - 11 S 200/10 - juris) und weiter zugrunde legt:.

    Bei dieser Ausgangslage kann nur dann davon ausgegangen werden, dass eine Organisation ihren terroristischen Charakter verloren hat, wenn sie sich unmissverständlich und glaubhaft von ihrer terroristischen Vergangenheit distanziert hat; jede andere Sichtweise wäre unangemessen und lebensfremd und kann der Bestimmung des § 54 Nr. 5 AufenthG nicht unterlegt werden (vgl. zu alledem schon Senatsurteil vom 21.04.2010 - 11 S 200/10 - juris).

  • VG München, 06.10.2016 - M 17 K 16.30970

    Rechtmäßiger Widerruf des susidiären Schutzes

    e) Umstritten ist allerdings, ob für die Bejahung eines Ausschlussgrundes nach § 4 Abs. 2 AsylG vom Ausländer weiterhin eine (konkrete) Gefahr ausgehen muss, also eine Wiederholungsgefahr in dem Sinne vorliegen muss, dass der Ausländer seine die Sicherheit des Staates gefährdende Betätigung auch in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit fortsetzen wird (so BVerwG, U.v. 30. März 1999 - 9 C 31/98 - juris Rn. 10f., 15; VG Mainz, U.v. 27.4.2005 - 7 K 755/04.MZ - juris Rn. 21, bestätigt durch OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 5.1.2006 - 6 A 10761/05 - juris; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand April 2016, § 4 AsylG Rn. 77; a.A. VGH BW, U.v. 21.4.2010 - 11 S 200/10 - juris Rn. 68f.; VG Freiburg, U.v.19.2.2014 - A 6 K 139/12 - juris Rn. 34).

    Eine Wiederholungsgefahr ist daher nur zu verneinen, wenn eine glaubwürdige, ernsthafte und deutliche aktuelle Distanzierung von den früheren Unterstützungshandlungen seitens des Ausländers vorliegt (vgl. VGH BW, U.v. 21.4.2010 - 11 S 200/10 - juris Rn. 69; VG Freiburg, U.v.19.2.2014 - A 6 K 139/12 - juris Rn. 35).

  • VG Freiburg, 19.02.2014 - A 6 K 139/12

    Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung; Sikh; Babbar Khalsa; Abschiebungshindernis

    Im Übrigen wird auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs im Ausweisungsverfahren mit den entsprechenden Feststellungen zum terroristischen Charakter dieser Organisation verwiesen, sowie auf die ausführliche Entscheidung des VGH Bad.-Württ. (U. v. 21.04.2010 - 11 S 200/10 - juris) zu der mit Babbar Khalsa kooperierenden International Sikh Youth Federation (ISYF).

    Denn selbst dann wäre in jedem Fall ein glaubwürdige und ernsthafte deutliche aktuelle Distanzierung von diesen Unterstützungshandlungen deshalb notwendig, weil nur dann keine Wiederholungsgefahr mehr angenommen werden kann bzw. dann von einer aktuell fortbestehenden Asylunwürdigkeit wegen eines den Vereinten Nationen und ihren Grundsätzen zuwiderlaufenden Verhaltens womöglich keine Rede mehr sein könnte (siehe zu einer solchen womöglich einschränkenden Anwendung dieses Ausschlussgrundes VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.04.2010 - 11 S 200/10 - juris, Rd.Nr. 68, 69; siehe im Übrigen ausführlich zu solchen den Ausschlussgrund einschränkenden Erwägungen GK AufenthG, Rd.Nrn. 260 - 262 m.w.N.).

  • VG Stuttgart, 29.11.2010 - 11 K 1763/10

    Ausweisung; PKK-Unterstützer

  • VG Freiburg, 19.02.2014 - A 6 K 139.12

    Allgemeines materielles Asylrecht - Widerruf; Ziele der Vereinten Nationen;

  • VG Freiburg, 29.07.2010 - 1 K 1642/09

    PKK und Nachfolgeorganisationen; sofortige Vollziehung der Ausweisung

  • VG Freiburg, 13.04.2022 - 7 K 2089/20

    Ausländerrecht; Ausweisung eines Drogendealers; Erlass einer

  • VG Freiburg, 17.05.2022 - 10 K 5070/19

    Ausweisung eines Ausländers nach Inkrafttreten der Rückführungsrichtlinie

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2010 - 11 S 2366/10

    Vorläufiger Rechtsschutz - keine Vollziehung der Ausweisung wegen des Verdachts

  • VG Freiburg, 26.01.2022 - 7 K 826/20

    Einreise- und Aufenthaltsverbot nur mit Rückkehrentscheidung

  • VG Düsseldorf, 07.12.2010 - 22 K 3115/09

    Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, subsidiärer

  • VG Freiburg, 21.12.2021 - 8 K 1235/20

    Anwendbarkeit der Rückführungsrichtlinie auf subsidiär Schutzberechtigte;

  • VGH Bayern, 20.03.2013 - 19 BV 11.288

    Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, weil

  • VG Freiburg, 13.09.2022 - 10 K 1443/20

    Ausweisung eines Ausländers wegen in Syrien begangener Kriegsverbrechen

  • VG Freiburg, 21.06.2022 - 10 K 542/20

    Verbindung eines Einreise- und Aufenthaltsverbot mit Rückkehrentscheidung;

  • VG Freiburg, 13.04.2022 - 7 K 2079/20

    Geeignetheit einer inlandsbezogenen Ausweisung; Bestimmtheit der

  • VG Frankfurt/Oder, 12.05.2021 - 3 L 628/20
  • VG Düsseldorf, 08.03.2011 - 7 L 1520/10

    Zulässigkeit der Anordnung des Sofortvollzugs einer Ausweisung allein zum Zweck

  • VG München, 19.05.2010 - M 25 K 09.1986

    Ausschlussgrund des Vorliegens von Anhaltspunkten für ein Unterstützen

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 4 LC 281/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17961
OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 4 LC 281/08 (https://dejure.org/2010,17961)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.03.2010 - 4 LC 281/08 (https://dejure.org/2010,17961)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. März 2010 - 4 LC 281/08 (https://dejure.org/2010,17961)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 24 Abs. 1 SGB X; § 45 SGB X; § 50 Abs. 1 SGB X; § 50 Abs. 3 SGB X; § 11 Abs. 2 BAföG
    Rückforderungsanpruch von Ausbildungsförderung bei fehlender Berücksichtigung des Einkommens eines Elternteils in die Berechnung der Höhe der Ausbildungsförderung durch die Behörde; Überprüfungspflicht von Bewilligungsbescheiden durch den Leistungsempfänger trotz ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückforderungsanpruch von Ausbildungsförderung bei fehlender Berücksichtigung des Einkommens eines Elternteils in die Berechnung der Höhe der Ausbildungsförderung durch die Behörde; Überprüfungspflicht von Bewilligungsbescheiden durch den Leistungsempfänger trotz ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2601
  • DVBl 2010, 797
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 4 LB 560/07
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 4 LC 281/08
    Dem Empfänger einer hoheitlich gewährten Leistung obliegt es, den zugrunde liegenden Bewilligungsbescheid zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen (BSG, Urt. v. 8.2.2001 - B 11 AL 21/00 R -, FEVS 52, 494; Senatsbeschl. v. 10.1.2008 - 4 LB 560/07 -).

    Besteht jedoch offensichtlich Anlass zu Zweifeln an der Richtigkeit eines Bewilligungsbescheides, etwa weil der bewilligte Betrag ungewöhnlich hoch ist, ist der Adressat des Bescheides zu einer Überprüfung des Verwaltungsakts anhand der beigefügten Begründung oder unter Verwendung zusätzlicher Erkenntnismittel verpflichtet (Senatsbeschl. v. 10.1.2008 - 4 LB 560/07 -).

    Drängt sich die Fehlerhaftigkeit des Bescheides auf, besteht sogar die Verpflichtung, sich bei der Behörde zu erkundigen (Senatsbeschl. v. 10.1.2008 - 4 LB 560/07 - Kopp/Ramsauer, § 48 Rn. 125; Schroeder-Printzen/Engelmann/Schmalz /Wiesner/von Wulffen, § 45 Rn. 24).

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 4 LC 281/08
    Dem Empfänger einer hoheitlich gewährten Leistung obliegt es, den zugrunde liegenden Bewilligungsbescheid zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen (BSG, Urt. v. 8.2.2001 - B 11 AL 21/00 R -, FEVS 52, 494; Senatsbeschl. v. 10.1.2008 - 4 LB 560/07 -).

    Da ein Leistungsempfänger, der der Behörde zutreffende Angaben gemacht hat, davon ausgehen darf, dass die Behörde seine Angaben korrekt umsetzt, ist er im Allgemeinen aber nicht gehalten, Bewilligungsbescheide einer näheren Prüfung zu unterziehen (BSG, Urt. v. 8.2.2001, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2021 - 5 A 1386/20

    Stadt Mönchengladbach durfte NPD-Wahlplakat abhängen lassen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 -, juris, Rn. 15; OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. März 2010 - 4 LC 281/08 -, juris, Rn. 28, m.w.N. (zu § 24 Abs. 1 SGB X).
  • VG Stuttgart, 17.12.2015 - 9 K 895/15

    Heilung des Anhörungsmangels durch Einlegung des Widerspruchs

    Die Gelegenheit zur Stellungnahme kann sich auch aus den Gesamtumständen ergeben (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.03.2010 - 4 LC 281/08 -, NJW 2010, 2601, 2602).
  • VG München, 16.12.2021 - M 31 K 21.3624

    Zuwendungsrecht, Richtlinie für die Gewährung einer Bayerischen, Lockdown-Hilfe

    Das Gesetz sieht zudem auch nicht vor, dass ihm für seine Äußerung eine Frist zu setzen ist (vgl. z.B. NdsOVG, B.v. 31.3.2010 - 4 LC 281/08 - juris Rn. 28; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl. 2020, § 28 Rn. 20 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 24.03.2016 - 1 B 1285/15

    Versetzung

    Selbst wenn man in Anlehnung an die zu § 28 VwVfG entwickelten Grundsätze davon ausginge, dass kein ausdrücklicher schriftlicher Hinweis auf die Äußerungsmöglichkeit des Betriebsrats erforderlich war (vgl. in diesem Zusammenhang OVG Niedersachsen, Beschluss vom 31. März 2010 - 4 LC 281/08 -, NJW 2010, 2601, 2602), genügte die bloße Information über die beabsichtigte Zuweisung der Antragstellerin zur T-Systems International GmbH in München den Anforderungen nicht.

    Erforderlich ist nämlich, dass ein Beteiligter erkennen kann, dass er Gelegenheit zur Äußerung zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen hat (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 31. März 2010 - 4 LC 281/08 -, NJW 2010, 2601, 2602).

  • VG Köln, 10.06.2016 - 2 L 1110/16

    Untersagung weiterer Bauarbeiten auf einer Baustelle unter gleichzeitiger

    Auch wenn eine Anhörung nicht den ausdrücklichen Hinweis erfordert, dass der Betroffene sich äußern kann, OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. März 2010 - 4 LC 281/08 -, juris (Rn. 28), muss dem Betroffenen gleichwohl zweifelsfrei erkennbar sein, dass ihm die Behörde Gelegenheit zur Stellungnahme in angemessener Frist einräumt, OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. März 2010 - 4 LC 281/08 -, juris (Rn. 28); vgl. Kallerhoff, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, § 28 Rn. 44.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2015 - 1 A 1727/13

    Rückforderung der Aufwendungen der Beihilfe für die Ehefrau wegen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1986 - 2 C 29.84 -, ZBR 1987, 219 = juris, Rn. 12, am Ende, OVG NRW, Beschluss vom 5. September 2013 - 1 A 2486/11 -, juris, Rn. 9 ff.; siehe auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 31. März 2010 - 4 LC 281/08 -, NJW 2010, 2601 = juris, Rn. 33 f. (dort einen Bewilligungsbescheid für Ausbildungsförderung betreffend); Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 48 Rn. 161, 163.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2020 - 2 B 990/20
    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 31. März 2010 - 4 LC 281/08 -, NJW 2010, 2691 (2602); Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Auflage 2020, § 28 Rn. 39 f., und Ritgen in: Knack/Henneke, VwVfG, 11. Auflage 2020, § 28 Rn. 52, 55, 57, 63 und 66, alle m. w. N.
  • OVG Niedersachsen, 07.12.2015 - 4 PA 251/15

    Ausbildungsverhältnis; Einkommen; Einkünfte; Freibetrag; Pflichtpraktikum;

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass eine ausreichende Anhörung der Klägerin im Sinne von § 24 Abs. 1 SGB X bereits mit den Schreiben vom 27. Mai und 17. Juni 2014 (Bl. 433, 435 Beiakte A) erfolgt sein dürfte, in denen das seinerzeit zuständige Ausbildungsförderungsamt die Klägerin jeweils darauf hingewiesen hatte, dass sie nach Vorlage der Unterlagen über ihr Praktikumsverhältnis mit einer Rückforderung rechnen müsse (vgl. zu den Anforderungen an eine Anhörung den Senatsbeschl. v. 31.03.2010 - 4 LC 281/08 -).
  • OVG Niedersachsen, 12.01.2015 - 4 LA 139/14

    Ausbildungsförderung; Aussageverweigerungsrecht; Darlegungs- und Beweislast;

    Ein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass der Kläger sich hierzu äußern kann, ist nicht erforderlich gewesen (Senatsbeschluss vom 31.3.2010 - 4 LC 281/08 - m.w.N.).
  • VG Hannover, 25.08.2010 - 9 A 2230/08

    Ausbildung; Ausbildungsförderung; Bescheid; Bruder; Ermessen; Exmatrikulation;

    Drängt sich die Fehlerhaftigkeit des Bescheides auf, kann auch die Verpflichtung zur Erkundigung bei der Behörde bestehen (vgl. Nds. OVG, B. v. 10.01.2008 - 4 LB 560/07 - Nds. OVG, B. v. 31.03.2010 - 4 LC 281/08 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2011 - L 1 R 443/08
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 23.04.2010 - 8 LA 64/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8687
OVG Niedersachsen, 23.04.2010 - 8 LA 64/10 (https://dejure.org/2010,8687)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.04.2010 - 8 LA 64/10 (https://dejure.org/2010,8687)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. April 2010 - 8 LA 64/10 (https://dejure.org/2010,8687)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Berufungszulassungsverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 124a Abs. 4 S. 1 VwGO; § 173 S. 1 VwGO; § 117 Abs. 1 S. 1 ZPO
    Voraussetzung der Fristeinhaltung des § 124a Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für einen Prozesskostenhilfeantrag für einen lediglich beabsichtigten Berufungszulassungsantrag; Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für die Entscheidung über einen Antrag auf ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzung der Fristeinhaltung des § 124a Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für einen Prozesskostenhilfeantrag für einen lediglich beabsichtigten Berufungszulassungsantrag; Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für die Entscheidung über einen Antrag auf ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 797
  • DÖV 2010, 664
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.11.1992 - XII ZB 118/92

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung des Prozeßkostenhilfegesuchs für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2010 - 8 LA 64/10
    Zwar ist derjenige, der innerhalb einer Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag solange als ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste, so dass regelmäßig eine Wiedereinsetzung in die Rechtsmittelfrist in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschl. v. 11.11.1992 - XII ZB 118/92 -, NJW 1993, 732, 733; Kummer, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, 2003, Rn. 798).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 1 C 11.89

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Heranziehung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2010 - 8 LA 64/10
    So ist auf schwerwiegende Besonderheiten und unbillige Härten, insbesondere auf die wirtschaftliche Belastbarkeit des Mitglieds, Rücksicht zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.10.1995 - 1 B 103/95 -, juris Rn. 7; BVerwG, Urt. v. 29.1.1991 - 1 C 11/89 -, NJW 1991, 1842, 1844).
  • BVerfG, 04.04.1989 - 1 BvR 685/88

    Verfassungsmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2010 - 8 LA 64/10
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 4.4.1989 - 1 BvR 685/88 -, NJW 1990, 1653) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 5.12.2000 - 1 C 11/00 -, NJW 2001, 1590, 1591) ist geklärt, dass die Einführung eines berufsständischen Versorgungswerks für Rechtsanwälte mit Zwangsmitgliedschaft und Mindestbeiträgen grundsätzlich weder gegen Art. 2 Abs. 1 GG noch gegen Art. 12 Abs. 1 GG verstößt.
  • BVerwG, 05.12.2000 - 1 C 11.00

    Berufsständisches Versorgungswerk; Beitrag; Mindestbeitrag; Beruf;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2010 - 8 LA 64/10
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 4.4.1989 - 1 BvR 685/88 -, NJW 1990, 1653) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 5.12.2000 - 1 C 11/00 -, NJW 2001, 1590, 1591) ist geklärt, dass die Einführung eines berufsständischen Versorgungswerks für Rechtsanwälte mit Zwangsmitgliedschaft und Mindestbeiträgen grundsätzlich weder gegen Art. 2 Abs. 1 GG noch gegen Art. 12 Abs. 1 GG verstößt.
  • BVerwG, 21.01.1999 - 1 B 3.99
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2010 - 8 LA 64/10
    Voraussetzung ist aber, dass der vollständige Prozesskostenhilfeantrag innerhalb der Rechtsmittelfrist bei dem für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zuständigen Gericht eingereicht wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.1.1999 - 1 B 3.99 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 38; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rn. 117 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2007 - 8 LA 29/07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem monatlichen Mindestbeitrag zu einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2010 - 8 LA 64/10
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass ein berufsständisches Versorgungswerk auch vor dem Hintergrund des grundgesetzlichen Gleichheitsgebotes sein Satzungsrecht nicht schematisch am staatlichen Sozialversicherungsrecht ausrichten muss (vgl. Senatsbeschl. v. 8.2.2007 - 8 LA 29/07 - v. 21.8.2002 - 8 LA 912/01 - v. 20.2.2002 - 8 L 4299/00 -, NdsRpfl. 2002, 272) und die Beklagte nicht verpflichtet ist, Verlustvorträge nach § 10 d Abs. 2 Einkommensteuergesetz beitragsmindernd zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschl. v. 13.3.2001 - 8 L 3761/00 -).
  • BVerwG, 25.10.1995 - 1 B 103.95

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2010 - 8 LA 64/10
    So ist auf schwerwiegende Besonderheiten und unbillige Härten, insbesondere auf die wirtschaftliche Belastbarkeit des Mitglieds, Rücksicht zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.10.1995 - 1 B 103/95 -, juris Rn. 7; BVerwG, Urt. v. 29.1.1991 - 1 C 11/89 -, NJW 1991, 1842, 1844).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2002 - 7 S 2361/01

    PKH-Antrag für Rechtsmittel bei unzuständigen Gericht - Weiterleitung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2010 - 8 LA 64/10
    Maßgeblich für die Fristwahrung ist daher allein der Eingang des Prozesskostenhilfeantrags beim Oberverwaltungsgericht (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 16.10.2008 - 20 ZB 08.2456 -, juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.6.2002 - 7 S 2361/01 -, juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 8 L 4299/00

    Alterssicherungsordnung; Anerkennung; Apotheker; Apothekerkammer;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2010 - 8 LA 64/10
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass ein berufsständisches Versorgungswerk auch vor dem Hintergrund des grundgesetzlichen Gleichheitsgebotes sein Satzungsrecht nicht schematisch am staatlichen Sozialversicherungsrecht ausrichten muss (vgl. Senatsbeschl. v. 8.2.2007 - 8 LA 29/07 - v. 21.8.2002 - 8 LA 912/01 - v. 20.2.2002 - 8 L 4299/00 -, NdsRpfl. 2002, 272) und die Beklagte nicht verpflichtet ist, Verlustvorträge nach § 10 d Abs. 2 Einkommensteuergesetz beitragsmindernd zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschl. v. 13.3.2001 - 8 L 3761/00 -).
  • VGH Bayern, 16.10.2008 - 20 ZB 08.2456

    Wasser- und Kanalgebühren; Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2010 - 8 LA 64/10
    Maßgeblich für die Fristwahrung ist daher allein der Eingang des Prozesskostenhilfeantrags beim Oberverwaltungsgericht (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 16.10.2008 - 20 ZB 08.2456 -, juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.6.2002 - 7 S 2361/01 -, juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LB 154/12

    Wertung der Einkünfte aus einer Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Berufsbetreuer

    Zwar ist die Beklagte als Satzungsgeberin weder unmittelbar noch mittelbar über den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG an die Regelungen des SGB VI gebunden (vgl. Senatsbeschl. v. 13.10.2011 - 8 ME 173/11 -, juris Rn. 14 und v. 23.4.2010 - 8 LA 64/10 -, juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2011 - 8 LA 103/10

    Vereinbarkeit einer i.R.e. Veranlagung zu Mitgliedsbeiträgen bestehenden

    Die in dieser Entscheidung getroffenen Aussagen können folglich von vorneherein nicht auf die hier zu beurteilende Gestaltung der (Mitglieds-)Beitragsordnung einer berufsständischen Kammer übertragen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 23.4.2010 - 8 LA 64/10 - m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2018 - 13 LA 21/17

    Klage auf Verpflichtung eines Landessozialgerichts zur Prüfung und Bescheidung

    Wäre der isolierte Prozesskostenhilfeantrag jedoch ausschließlich bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht als dem "entscheidungszuständigen" Prozessgericht im Sinne des § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 117 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu stellen gewesen (dafür etwa Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 23.4.2010 - 8 LA 64/10 -, juris Rn. 3 m.w.N.) oder hätte es gar im Belieben des Klägers gestanden, ob er das isolierte Prozesskostenhilfegesuch beim Verwaltungsgericht oder beim Oberverwaltungsgericht anbringt (dafür Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124a Rn. 229, 231), so könnte der beabsichtigte Zulassungsantrag infolge der noch denkbaren Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der zunächst unverschuldet versäumten Frist für die Einlegung des Zulassungsantrags nicht als endgültig unzulässig behandelt werden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2020 - 10 A 10999/20

    Anfechtung einer Stadtratswahl; Einlegungszuständigkeit für

    Hieraus schließt ein großer Teil der Rechtsprechung und Literatur, dass das für die Entscheidung über das Rechtsmittel zuständige Gericht nicht nur für die Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zuständig ist, sondern der diesbezügliche Antrag beim Rechtsmittelgericht gestellt werden muss oder zumindest gestellt werden kann (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. April 2010 - 8 LA 64/10 -, juris Rn. 3; BayVGH, Beschluss vom 16. Oktober 2008 - 20 ZB 08.2456 -, juris Rn. 2; VGHBW, Beschluss vom 17. Juni 2002 - 7 S 2361/01 - juris Rn. 4; HessVGH, Beschluss vom 6. April 2001 - 3 UZ 450/01.A -, juris Rn. 3; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 43, § 166 Rn. 29a; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Januar 2020, § 124a Rn. 81; Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 32; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 166 Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 03.02.2012 - 8 LA 156/11

    Verweigerung der Zahlung von Versorgungsbeiträgen eines Mitglieds wegen einer

    In der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Verwaltungsgerichte ist zudem geklärt, dass die Einführung und das Bestehen eines berufsständischen Versorgungswerks für Rechtsanwälte mit Zwangsmitgliedschaft und Mindestbeiträgen grundsätzlich auch den verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Art. 2, 3, 12 und 14 GG, entspricht und dass eine derartige auf dem Solidaritätsprinzip beruhende kollektive Versorgung wirtschaftlich nur durchführbar ist, wenn grundsätzlich alle Berufsangehörigen zur Teilnahme verpflichtetet sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.4.1989 - 1 BvR 685/88 -, NJW 1990 1653; BVerwG, Beschl. v. 20.8.2007 - 6 B 40.07 -, juris Rn. 8 f.; Urt. v. 5.12.2000 - 1 C 11.00 -, NJW 2001, 1590 f.; Urt. v. 29.1.1991 - 1 C 11.89 -, BVerwGE 87, 324, 325; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 25.7.2011 - 2 L 247/09 -, juris Rn. 12; Senatsbeschl. v. 23.4.2010 - 8 LA 64/10 -, juris Rn. 6; Bayerischer VGH, Beschl. v. 18.12.2008, - 21 ZB 08.470 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.11.1999 - 9 S 2176/98 -, DVBl. 2000, 1064).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2021 - 1 LB 408/20

    Zuständiges "Prozessgericht" bei einem Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine

    Nach Ansicht des Senats ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Berufungseinlegung in der in entsprechender Anwendung des § 124a Abs. 2 Satz 1 VwGO geltenden Frist beim Verwaltungsgericht zu stellen (so auch für das Berufungszulassungsverfahren OVG Koblenz, Beschl. v. 9. November 2020 - 10 A 10999/20 -, juris Rn. 4f; VGH Kassel, Beschl. v. 6. November 2002 - 4 TP 1484/01 u.a. -, juris Rn. 11; Beschl. v. 5. Juli 2010 - 8 A 2893/09.Z -, juris Rn. 1; Riese in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2020, § 166 Rn. 61; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 16. Aufl., § 166 Rn. 9b; a.A.: für Antragstellung beim Oberverwaltungsgericht OVG Mannheim, Beschl. v. 17. Juni 2002 - 7 S 2361/01 -, juris; VGH München, Beschl. v. 16. Oktober 2008 - 20 ZB 08.2456 -, juris Rn. 2; Neumann/Schaks in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 166 Rn. 32; W.-R. Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl., § 166 Rn. 2; offen gelassen: OVG Münster, Beschl. v. 17. Dezember 2019 - 9 A 2203/18.A -, juris Rn. 11; OVG Saarlouis, Beschl. v. 27. Juli 2015 - 1 A 106/15 -, juris Rn. 8ff.; wohl auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 23. April 2010 - 8 LA 64/10 -, juris Rn. 4, wonach der dortige Senat einräumt, dass die Rechtslage hier atypisch und etwas kompliziert sei und die Frage der Rechtzeitigkeit daher dahingestellt werden solle; auch dem Beschluss des BVerwG vom 29. Juni 2020 - 2 B 37/19 -, juris Rn. 5 ist nicht eindeutig zu entnehmen, ob das Bundesverwaltungsgericht für sich nicht nur die Entscheidungszuständigkeit, sondern auch die Einlegungszuständigkeit in Anspruch nimmt; Wahlmöglichkeit des Antragstellers: Seibert in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 124a Rn. 36).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 8 ME 76/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6551
OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 8 ME 76/10 (https://dejure.org/2010,6551)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.04.2010 - 8 ME 76/10 (https://dejure.org/2010,6551)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. April 2010 - 8 ME 76/10 (https://dejure.org/2010,6551)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vorläufige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Wege einer einstweiligen Anordnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 123 VwGO; § 1 Abs. 7 BEEG; § 62 Abs. 2 EStG; § 1 Abs. 2a UVG
    Schwerer und unzumutbarer Nachteil bei dem durch eine nur rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis möglichen Verlust von Ansprüchen auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) oder ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BEEG § 1 Abs. 7, EStG § 62 Abs. 2, UVG § 1 Abs. 2a, VwGO § 123
    Vorläufiger Rechtsschutz, Vorwegnahme der Hauptsache, schwerer und unzumutbarer Nachteil, Elterngeld, Kindergeld, Sicherung des Lebensunterhalts, Existenzgrundlage, Aufenthaltserlaubnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schwerer und unzumutbarer Nachteil bei dem durch eine nur rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis möglichen Verlust von Ansprüchen auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) oder ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 797
  • DÖV 2010, 662
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 8 ME 76/10
    Der Anordnungsgrund ist folglich gleichzusetzen mit der Dringlichkeit bzw. Eilbedürftigkeit der Rechtsschutzgewährung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.5.1995 - 1 BvR 1087/91 -, NJW 1995, 2477, 2482 f.; Senatsbeschl. v. 24.5.2007 - 8 ME 41/07 -, juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2006 - 13 S 18/06

    Aufenthaltserlaubnis; vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 8 ME 76/10
    Ein schwerer und unzumutbarer Nachteil für die Antragstellerin, der eine Ausnahme vom Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigen könnte, wäre aber allenfalls dann gegeben, wenn die Sicherung ihres Lebensunterhalts ohne die vorläufige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis im Sinne einer wirtschaftlichen Notlage in existenzieller Weise gefährdet wäre (vgl. noch restriktiver VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 8.2.2006 - 13 S 18/06 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BSG, 02.10.1997 - 14 REg 1/97

    Beratungspflichten der Erziehungsgeldbehörde und der Ausländerbehörde gegenüber

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 8 ME 76/10
    Die Frage, ob das Zuwarten auf das Hauptsacheverfahren auch deshalb zumutbar ist, weil der Antragstellerin die begehrte Aufenthaltserlaubnis rückwirkend erteilt werden könnte und daran anknüpfend auch die begehrten Leistungen rückwirkend gewährt werden könnten (vgl. zur Rechtslage nach dem BErzGG: BSG, Urt. v. 2.10.1997 - 14 REg 1/97 -, NVwZ 1998, 1110), stellt sich daher hier nicht mehr.
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 8 ME 41/07

    Ansehung eines Erlasses eines Ministeriums als Rechtsnorm oder

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 8 ME 76/10
    Der Anordnungsgrund ist folglich gleichzusetzen mit der Dringlichkeit bzw. Eilbedürftigkeit der Rechtsschutzgewährung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.5.1995 - 1 BvR 1087/91 -, NJW 1995, 2477, 2482 f.; Senatsbeschl. v. 24.5.2007 - 8 ME 41/07 -, juris Rn. 4).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1992 - 4 M 89/92

    Einstweilige Anordnung; Ausländerrechtliche Duldung; Gefahr der Folter; Folter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 8 ME 76/10
    Ein Anordnungsgrund für den Erlass einer Regelungsanordnung erfordert das Vorliegen besonderer Gründe, die es unzumutbar erscheinen lassen, die Antragstellerin auf das Hauptsacheverfahren zu verweisen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 8.10.1992 - 4 M 89/92 -, InfAuslR 1993, 18 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2007 - 2 M 172/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 8 ME 76/10
    Eine derartige Ausnahme kann geboten sein, wenn der Rechtsschutzsuchende eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rechtzeitig erwirken kann oder für ihn ohne eine den geltend gemachten Anspruch vorab befriedigende Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage sein würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.6.1984 - 1 ER 310.84 -, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 57; Sächsisches OVG, Beschl. v. 8.1.2009 - 3 B 8/09 -, juris Rn. 3; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23.7.2007 - 2 M 172/07 -, juris Rn. 3; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 25.11.2003 - 3 Bs 217/03 -, juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 8/09

    Vorläufiger Rechtsschutz zur Folgenbeseitigung bei bereits vollzogener

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 8 ME 76/10
    Eine derartige Ausnahme kann geboten sein, wenn der Rechtsschutzsuchende eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rechtzeitig erwirken kann oder für ihn ohne eine den geltend gemachten Anspruch vorab befriedigende Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage sein würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.6.1984 - 1 ER 310.84 -, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 57; Sächsisches OVG, Beschl. v. 8.1.2009 - 3 B 8/09 -, juris Rn. 3; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23.7.2007 - 2 M 172/07 -, juris Rn. 3; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 25.11.2003 - 3 Bs 217/03 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 27.06.1984 - 1 ER 310.84

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung - Anforderungen an

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 8 ME 76/10
    Eine derartige Ausnahme kann geboten sein, wenn der Rechtsschutzsuchende eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rechtzeitig erwirken kann oder für ihn ohne eine den geltend gemachten Anspruch vorab befriedigende Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage sein würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.6.1984 - 1 ER 310.84 -, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 57; Sächsisches OVG, Beschl. v. 8.1.2009 - 3 B 8/09 -, juris Rn. 3; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23.7.2007 - 2 M 172/07 -, juris Rn. 3; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 25.11.2003 - 3 Bs 217/03 -, juris Rn. 19).
  • OVG Hamburg, 25.11.2003 - 3 Bs 217/03

    Zur fiktiven Erlaubnis des Aufenthalts bei beantragter Verlängerung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 8 ME 76/10
    Eine derartige Ausnahme kann geboten sein, wenn der Rechtsschutzsuchende eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rechtzeitig erwirken kann oder für ihn ohne eine den geltend gemachten Anspruch vorab befriedigende Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage sein würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.6.1984 - 1 ER 310.84 -, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 57; Sächsisches OVG, Beschl. v. 8.1.2009 - 3 B 8/09 -, juris Rn. 3; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23.7.2007 - 2 M 172/07 -, juris Rn. 3; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 25.11.2003 - 3 Bs 217/03 -, juris Rn. 19).
  • VG Osnabrück, 06.08.2010 - 1 B 26/10

    Anhörung; Beratungsgutachten; Beteiligung; Eltern; Elternrecht; Empfehlung;

    Vielmehr ist eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache anerkannt, wenn eine Regelung erforderlich ist, weil effektiver Rechtsschutz in der Hauptsache wegen der langen Verfahrensdauer nicht rechtzeitig erlangt werden kann und dies für den Antragsteller oder die Antragstellerin zu schlechthin unzumutbaren Nachteilen führt, die sich auch bei einem späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr ausgleichen lassen (Nds. OVG, B. v. 22.09.2008, 13 ME 90/08; B. v. 27.04.2010, 8 ME 76/10; B. v. 08.10.2003, 13 ME 342/03; Kopp/Schenke, VwGO, § 123 Rdnr. 14 m.w.N.; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, aaO., Rdnr. 193 ff.).

    Eine Ausnahme ist dann anerkannt, wenn das streitige Recht ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung nicht mehr rechtzeitig realisiert werden kann (BVerwG, B. v. 13.08.1999, 2 VR 1/99; Nds. OVG, B. v. 27.04.2010, 8 ME 76/10; B. v. 24.03.2010, 8 M 986/00) Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn das Recht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgeübt werden kann (BVerwG, B. v. 13.08.1999, 2 VR 1/99; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, aaO., Rdnr. 199 m.w.N.).

  • VG Berlin, 02.07.2021 - 19 L 97.21

    Verkauf nur an die Mieter: Untersagung der Begründung von Wohnungs- und

    Ihm ist jedoch bereits deshalb der Erfolg versagt, weil die Löschungsbewilligung eine Vorwegnahme der Hauptsache darstellen würde, die nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 2010 - 8 ME 76/10 -, juris Rn. 2).
  • VG Berlin, 09.07.2021 - 19 L 166.21
    Begehrt der Antragsteller - wie hier - (teilweise) eine Vorwegnahme der Hauptsache, ist dies nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 2010 - 8 ME 76/10 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 17.06.2010 - 3 D 22/09

    Aufenthaltserlaubnis, Altfallregelung, Vorläufiger Rechtsschutz, Vorwegnahme der

    Sie kann geboten sein, wenn der Rechtsschutzsuchende eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rechtzeitig erwirken kann oder für ihn ohne eine den geltend gemachten Anspruch vorab befriedigende Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage sein würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.6.1984, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 57; SächsOVG, Beschl. v. 8.1.2009, - 3 B 8/09 - Rn. 3; OVG LSA, Beschl. v. 23.7.2007, - 2 M 172/07 - Rn. 3; OVG Hamburg, Beschl. v. 25.11.2003, - 3 BS 217/03 - Rn. 19; NdsOVG, Beschl. 27.4.2010, - 8 ME 76/10 - Rn. 2; jeweils zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.03.2010 - 5 ZB 08.2416   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9067
VGH Bayern, 17.03.2010 - 5 ZB 08.2416 (https://dejure.org/2010,9067)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.03.2010 - 5 ZB 08.2416 (https://dejure.org/2010,9067)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. März 2010 - 5 ZB 08.2416 (https://dejure.org/2010,9067)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit

  • rechtsportal.de

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 797
  • DÖV 2010, 662
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2009 - C-135/08

    Rottmann - Europabürgerschaft - Verlust - Verlust der Staatsangehörigkeit des

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2010 - 5 ZB 08.2416
    Verliert ein Deutscher mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit seine Staatsangehörigkeit (§ 25 Abs. 1 StAG) und zugleich die Unionsbürgerschaft, steht letzterem Europäisches Gemeinschaftsrecht nicht entgegen (vgl. EuGH, Urteil vom 2.3.2010, Rs. C-135/08, Rottmann).

    Die Unionsbürgerschaft ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft, ersetzt sie aber nicht." Daraus folgt, dass Erwerb und Verlust der Unionsbürgerschaft nicht autonom erfolgen, sondern von Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats abhängen; die Unionsbürgerschaft setzt die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats voraus (allg.A., vgl. BayVGH, Urteil vom 25.10.2005, BayVBl 2006, 149 ff., Rottmann; zuletzt Schlussanträge des Generalanwalts Maduro vom 30.9.2009 in der Rs. C-135/08, Rottmann, RdNr. 15).

    Die Festlegung der Voraussetzungen für den Erwerb und den Verlust der Staatsangehörigkeit fallen nach dem Völkerrecht in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten (EuGH, U.v. 2.3.2010, Rottmann, Rs. C-135/08 RdNr. 39 m.w.N.).

    Dies hat der Europäische Gerichtshof zuletzt dahin präzisiert, dass die nationalen Vorschriften in Situationen, die unter das Unionsrecht fallen, dieses Recht beachten müssen (U.v. 2.3.2010, a.a.O., RdNr. 41 m.w.N.).

    Mithin liegt keine Verletzung des in Art. 15 Abs. 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in Art. 4 lit. c) des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit niedergelegten allgemeinen völkerrechtlichen Grundsatzes vor, wonach niemandem die Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen werden darf (vgl. zum rückwirkenden Verlust der durch Einbürgerung erworbenen Staatsangehörigkeit wegen betrügerischer Handlungen bei ihrem Erwerb, EuGH vom 2.3.2010, a.a.O., RdNr. 52 f.).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2010 - 5 ZB 08.2416
    Demnach bedurfte es hier keiner Vorlage gemäß Art. 234 Abs. 3 EG (vgl. EuGH, U.v. 6.10.1982, C.I.L.F.I.T., Rs. C-283/81, Slg. 1982, S. 3415 [3431]).
  • BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06

    Verfassungsbeschwerde gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2010 - 5 ZB 08.2416
    Dabei argumentiert er mit umfangreichen Ausführungen gegen die ihm bekannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 2006 (Az. 2 BvR 1339/06, NVwZ 2007, 441).
  • BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 28.07

    Antragserwerb; Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch beantragten Erwerb

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2010 - 5 ZB 08.2416
    Dass für den Kläger nach altem Recht kein Anlass bestanden hat, einen Antrag auf Erteilung einer Beibehaltensgenehmigung zu stellen, schloss weder eine Antragstellung ab dem 1. Januar 2000 aus, noch bestand ab diesem Zeitpunkt ein Rechtsanspruch des Klägers auf eine solche (vgl. BVerwG vom 10.4.2008 BVerwGE 131, 121 RdNrn. 19-21).
  • EuGH, 07.07.1992 - C-369/90

    Micheletti u.a. / Delegación del Gobierno en Cantabria

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2010 - 5 ZB 08.2416
    Zwar weist der Kläger unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vom 7.7.1992, Micheletti, Rs. C-369/90 Slg. 1992, S. 4239, RdNr. 10) im Ansatzpunkt zu Recht darauf hin, dass die staatliche Regelung der Fragen der Staatsangehörigkeit unter Beachtung des Gemeinschaftsrechts zu erfolgen hat.
  • VGH Bayern, 12.10.2005 - 5 BV 03.2841

    Rücknahme der Genehmigung einer Stiftung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2010 - 5 ZB 08.2416
    Die Unionsbürgerschaft ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft, ersetzt sie aber nicht." Daraus folgt, dass Erwerb und Verlust der Unionsbürgerschaft nicht autonom erfolgen, sondern von Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats abhängen; die Unionsbürgerschaft setzt die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats voraus (allg.A., vgl. BayVGH, Urteil vom 25.10.2005, BayVBl 2006, 149 ff., Rottmann; zuletzt Schlussanträge des Generalanwalts Maduro vom 30.9.2009 in der Rs. C-135/08, Rottmann, RdNr. 15).
  • VGH Bayern, 30.09.2008 - 5 ZB 08.2315

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit; Wiedererwerb der türkischen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2010 - 5 ZB 08.2416
    Der erkennende Senat hält an seiner ständigen Rechtsprechung fest, dass der neu gefasste Verlusttatbestand des § 25 Abs. 1 StAG einen nach dem 1. Januar 2000 erfolgten Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auch dann erfasst, wenn der entsprechende Antrag bereits vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gestellt worden war (vgl. Beschluss vom 23.9.2005 NVwZ-RR 2006, 732; vom 30.9.2008 Az. 5 ZB 08.2315).
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